Bewe­gung für mehr Lebensqualität

Reha­sport hat zum Ziel durch Bewe­gung, Spiel und Sport die Bewe­gungs­fä­hig­keit und die all­ge­mei­ne Leis­tungs­fä­hig­keit zu ver­bes­sern und zu stär­ken, um so den Betrof­fe­nen eine (Wie­der-) Ein­glie­de­rung ins Berufs- und All­tags­le­ben zu ermög­li­chen. Reha­sport fin­det immer in Grup­pen und unter qua­li­fi­zier­ter Betreu­ung statt. Unse­re Übungs­lei­te­rIn­nen haben eine spe­zi­el­le und zer­ti­fi­zier­te, sowie durch den Hes­si­schen Reha- und Behin­der­ten­sport­ver­band aner­kann­te Ausbildung.

Teil­nah­me am Rehasport

Ver­ord­nung | Antrag auf Kostenübernahme 
Um am Reha­sport teil­neh­men zu kön­nen wird eine Ver­ord­nung, ein Antrag auf Kos­ten­über­nah­me benötigt.

Gesetz­li­che Krankenkassen 
Durch die behan­deln­de Ärz­tin, den behan­deln­den Arzt muss der Antrag auf Kos­ten­über­nah­me (For­mu­lar 56: Antrag auf Kos­ten­über­nah­me für Reha­bi­li­ta­ti­ons­sport) aus­ge­füllt werden. 
Die Ver­ord­nung ent­hält neben der Dia­gno­se die Anzahl der Übungs­ein­hei­ten und eine Emp­feh­lung zur Häu­fig­keit der Teil­nah­me pro Woche. Die vom Arzt aus­ge­stell­te Ver­ord­nung ist bei der Kran­ken­kas­se zur Kos­ten­über­nah­me­er­klä­rung einzureichen.

Pri­va­te Krankenkassen 
Bei pri­vat Ver­si­cher­ten wer­den die Reha­sport­kos­ten zunächst selbst über­nom­men. Die all­ge­mei­ne Ver­ord­nung der Ärz­tin oder des Arz­tes ist bei der Anfra­ge zum Reha­sport ein­zu­rei­chen. Die Höhe der Kos­ten­über­nah­me kann je nach pri­va­ter Kran­ken­kas­se vari­ie­ren. Es ist wich­tig, dass auf der all­ge­mei­nen Ver­ord­nung der Hin­weis auf Reha­sport, sowie der ICD Schlüs­sel ver­merkt ist.

Deut­sche Rentenversicherung 
Bei der Ren­ten­ver­si­che­rung gilt das For­mu­lar G850, wel­ches einen Leis­tungs­um­fang von sechs Mona­ten umfasst. Die Ver­ord­nung wird in der Regel im Anschluss an die Reha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­me aus­ge­stellt. Der Reha­sport muss in die­sem Fall inner­halb von drei Mona­ten nach Erhalt der Ver­ord­nung begon­nen werden. 

So läuft der Reha­sport in der TG ab

Ein­füh­rungs­ge­spräch vereinbaren 
Das per­sön­li­che Ein­füh­rungs­ge­spräch soll­te min­des­tens zwei Wochen vor dem geplan­ten Beginn des Reha­sports ver­ein­bart wer­den. Das Gespräch kann tele­fo­nisch oder per­sön­lich in der TG statt­fin­den. Die Ter­min­ver­ein­ba­rung für das Ein­füh­rungs­ge­spräch ist per­sön­lich, tele­fo­nisch unter 06142 – 62993 oder per E‑Mail an möglich.”

Ein­füh­rungs­ge­spräch 
Beim Ein­füh­rungs­ge­spräch wird die Ver­ord­nung benö­tigt, so dass auf Grund die­ser beim Ein­füh­rungs­ge­spräch die dia­gno­se­ba­sier­te Ein­tei­lung in die opti­ma­le Grup­pe erfol­gen kann. Die Ver­ord­nung muss spä­tes­tens eine Woche vor Beginn des Rehalsports vor­lie­gen. Des­wei­te­ren wird beim Ein­füh­rungs­ge­spräch der Anmel­de­bo­gen aus­ge­füllt und alles orga­ni­sa­to­risch Not­wen­di­ge besprochen. 

Teil­nah­me am Rehasport 
Jede Reha­sport­stun­de muss doku­men­tiert wer­den. Die Lei­tung des Reha­sport­an­ge­bots führt eine Lis­te, die nach jeder Stun­de unter­schrie­ben wer­den muss. Dies ist wich­tig für die Abrech­nung des Reha­sports. Bei einer Nicht­teil­nah­me an einer Reha­sport­stun­de wird um eine kur­ze Rück­mel­dung gebe­ten (Tele­fon: 06142 – 62993, E‑Mail: . Wir bit­ten um Ver­ständ­nis, dass der Platz nicht frei­ge­hal­ten wer­den kann, wenn drei­mal unent­schul­digt gefehlt wird. Für die Teil­nah­me am Reha­sport sind beque­me Klei­dung, Hal­len­turn­schu­he und ein Hand­tuch erforderlich

Abschluss­ge­spräch | Fortsetzung 
Im Abschluss­ge­spräch wird gemein­sam der Reha­sport in der TG ana­ly­siert. Es wird geprüft, ob die anvi­sier­ten Zie­le erreicht wur­den und wel­che wei­te­ren Trai­nings­mög­lich­kei­ten bestehen, um das Erreich­te zu erhal­ten oder zu ver­bes­sern. Das Abschluss­ge­spräch soll­te idea­ler­wei­se 3 – 4 Wochen vor Ablauf der Reha­maß­nah­me ver­ein­bart werden.

Ergän­zen­des Trai­ning zum Reha­sport / Trai­ning nach dem Rehasport

Die aktu­el­len Emp­feh­lun­gen der Welt­ge­sund­heits­or­ga­ni­sa­ti­on (WHO) raten Men­schen im Alter von 18 bis 64 Jah­ren, 150 – 300 Minu­ten pro Woche aktiv zu sein. Für Per­so­nen ab 65 Jah­ren wird ein min­des­tens drei­mal wöchent­li­ches Trai­ning in Form von Koor­di­na­ti­on, Gleich­ge­wicht und Stär­kung der Mus­kel­kraft emp­foh­len. Die­se Umfän­ge kön­nen durch den Reha­sport allein nicht erreicht wer­den; viel­mehr dient das Ange­bot als ers­ter Schritt zu einer gestei­ger­ten Lebens­qua­li­tät durch regel­mä­ßi­ge Bewe­gung. Die Turn­ge­mein­de Rüs­sels­heim bie­tet ein viel­sei­ti­ges Gesund­heits­an­ge­bot an, das opti­mal in Kom­bi­na­ti­on mit dem Reha­sport und/oder auch im Anschluss genutzt wer­den kann. Auch ein zusätz­li­ches Trai­ning im ver­eins­ei­ge­nen Gesund­heits- und Fit­ness­stu­dio ToGether ist mög­lich. Infor­ma­tio­nen zu mög­li­chen Zusatz­an­ge­bo­ten kön­nen im Ein­füh­rungs­ge­spräch erfragt oder direkt bei den Reha­sport­trai­ne­rin­nen oder Trai­ner ein­ge­holt werden

 

Unser Lun­gen­s­port Ange­bot unter Lei­tung von Andre­as Frisch­mann fin­det aktu­ell (Stand Juni 2024) 4 x in der Woche statt

Diens­tag 18:00 bis 19:00Uhr GPR Kli­ni­kum, Bewegungsraum
  19:00 bis 20:00 Uhr GPR Kli­ni­kum, Bewegungsraum
Mitt­woch 11:00 bis 12:00 Uhr TG Sport­zen­trum
  12:00 bis 13:00 Uhr TG Sport­zen­trum

 

Reha­sport Ortho­pä­die – Bewe­gungs­fä­hig­keit verbessern!

Reha­sport Ortho­pä­die rich­tet sich an Teil­neh­me­rin­nen und Teil­neh­mer mit Schä­di­gung des (akti­ven und/oder pas­si­ven) Bewe­gungs­ap­pa­rats z.B. auf­grund von Erkran­kun­gen der Wir­bel­säu­le und der Gelen­ke, nach künst­li­chen Gelen­ken oder nach einer Operation. 

Ziel des Ange­bo­tes ist es – gemein­sam mit ande­ren – durch Bewe­gung, Spiel und Sport die Bewe­gungs­fä­hig­keit zu ver­bes­sern und den Ver­lauf der Krank­heit posi­tiv zu beein­flus­sen. Sport und Bewe­gung hilft dem Krank­heits­ver­lauf aktiv ent­ge­gen­zu­wir­ken und mög­lichst eine Lin­de­rung der Beschwer­den zu errei­chen. Erreicht wer­den soll durch das geziel­te Trai­ning die Schmer­zen zu redu­zie­ren, Schon­hal­tun­gen und Fehl­be­las­tun­gen zu ver­mei­den sowie die Beweg­lich­keit und die Kör­per­wahr­neh­mung zu ver­bes­sern. Dar­über hin­aus soll der Spaß an der Bewe­gung und die Moti­va­ti­on ver­mit­telt wer­den, auch nach Ablauf der Ver­ord­nung selb­stän­dig wei­ter zu trai­nie­ren bzw. sich einer bestehen­den Trai­nings­grup­pe anzuschließen.

tg - Rehasport